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OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 Ws 452/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bedrohung mit einer (auch nur scheinbar geladenen) Schusswaffe im Zusammenhang mit einem Überfall als eine das Leben gefährdende Behandlung; Möglichkeit der Nebenklägerschaft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395; StGB § 224
Nebenklage; Anschlussberechtigung; gefährliche Körperverletzung; das Leben gefährdende Behandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 Ws 452/05
In der Bedrohung mit einer - auch nur scheinbar geladenen - Schusswaffe und den sonstigen einschüchternden Umständen eines solchen Überfalls kann eine das Leben gefährdende Behandlung i.S.d. § 224 StGB liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 166).Die Bedrohung mit einer aus der Sicht des Opfers scharfen geladenen Schusswaffe ist geeignet, schwere körperliche Beeinträchtigungen bis hin zum tödlichen Herzinfarkt hervorzurufen (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
- BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04
Das Leben gefährdende Behandlung (Würgegriff am Hals)
Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 Ws 452/05
Es reicht aus, dass die Vorgehensweise des Täters abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 44).